Mitgliedsvereine
Mitglied im Kreisjugendring können Jugendverbände, -vereine und -itiativen werden, die sich zum Grundgesetz bekennen, Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII leisten und gemäß § 17 Abs. 2 des Thüringer KJHAG förderfähig sind. Die Aufnahme in den Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. ist schriftlich zu beantragen. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Jugendorganisationen, die über einen auf Kreisebene tätigen Dachverband verfügen, können keine Einzelmitgliedschaft erwerben. Sie werden durch die für das Kreisgebiet zuständige Stelle ihres Dachverbandes vertreten.
Fördermitglied können Personen werden, die durch ideelle und materielle Unterstützung zum Fortbestehen und zur Entwicklung des Vereins und der Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben beitragen. Sie werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt und können auf Einladung mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Mitgliedsvereine und -verbände des KJR Kyffhäuserkreis: